Weiterhin keine Veranstaltungen

29.05.2020

Der Berliner Senat hat Lockerungen veranlasst, die gewerbliche Veranstaltungen zulassen.

Die Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Berlin-Nordwest e.V. entsprechen jedoch nicht den Vorgaben einer gewerblichen Einrichtung.

Die Verordnung des Landes Berlin lautet in diesem Zusammenhang:

  • Versammlungen: Demonstrationen und Gottesdienste im Freien werden mit unbegrenzter wieder Teilnehmerzahl erlaubt. Das gilt bereits ab diesem Sonnabend. In geschlossenen Räumen soll das zunächst mit bis zu 150 Personen möglich sein - wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei Familientreffen wie Trauerfeiern oder Hochzeiten sollen bis zu 50 Gäste erlaubt werden.
  • Veranstaltungen: Nach mehr als zwei Monaten Verbot sollen kulturelle Events, Messen, Spezialmärkte, Sportveranstaltungen, geschäftliche Meetings oder gewerbliche Freizeitangebote wieder stattfinden können. Ab 2. Juni sind diese im Freien mit bis zu 200 Teilnehmern möglich, ab 16. Juni mit bis zu 500 Teilnehmern und ab 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern. Solche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind demnach ab 2. Juni mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, ab 30. Juni dann mit bis zu 300 Teilnehmern. Das gilt auch für Amateursportveranstaltungen. Verboten bleiben Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, um Massenansteckungen mit dem Coronavirus möglichst zu vermeiden.

Da die Einrichtungsverantwortlichen  die Abstands- und Hygieneregeln nicht überwachen können, sind Vermietungen vorerst nicht möglich. 

Eine Wiederaufnahme der Gruppen ist ebenfalls vorerst untersagt, da es sich hierbei nicht um gewerbliche Freizeitangebote handelt.